Website aktualisiert am 06.10.2025
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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  Impressum
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Die
  Bearbeitung
  einer
  an
  den
  Tragwerksplaner
  gestellten
  Aufgabe
  beginnt
  damit, 
  zunächst
  einmal
  festzustellen,
  welche
  Anforderungen
  aus
  und
  für
  das
  Bauwerk 
  resultieren.
  In
  der
  Grundlagenermittlung
  wird
  daher
  beispielsweise
  die 
  Aufgabenstellung
  in
  Bezug
  auf
  Belastungen,
  Gründungsverhältnisse,
  Verformungs- 
  und
  Rissbreitenbegrenzungen
  sowie
  Einflüsse
  aus
  bauphysikalischen
  und 
  brandschutztechnischen
  Anforderungen
  in
  Korrespondenzen
  mit
  dem
  Objektplaner 
  erörtert.
  Auch
  Anforderungen
  an
  den
  Bauablauf
  und
  die
  Bauausführung
  sowie
  Aus- 
  und
  Einwirkungen
  der
  Baumaßnahme
  auf
  oder
  aus
  angrenzender
  Bebauung
  sollten 
  möglichst
  frühzeitig
  erkannt
  und
  aufgenommen
  werden.
  Eine
  erste 
  Ortsbesichtigung
  kann
  Aufschlüsse
  geben.
  Zudem
  ist
  die
  Bauherrenschaft
  ggfs. 
  über
  erforderliche
  Bestandsplanungen
  sowie
  die
  Prüfpflichtigkeit
  frühzeitig
  zu 
  informieren.
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  In
  der
  Vorplanung
  erfolgt
  die
  Abstimmung
  hinsichtlich
  statisch-konstruktiver 
  Belange.
  Bei
  Bedarf
  werden
  unterschiedliche
  Lösungsmöglichkeiten
  für
  das 
  Tragwerk
  untersucht
  und
  skizziert.
  Als
  Grundlage
  für
  die
  Baugrundbeurteilung
  und 
  die
  Gründungsberatung
  können
  Lastpläne
  erstellt
  werden
  sowie
  vorläufige 
  Berechnungen
  der
  wesentlichen
  tragenden
  Bauteile
  erfolgen,
  um
  diese 
  beispielsweise
  bei
  Ermittlungen
  der
  voraussichtlichen
  Baumassen
  und
  Kosten
  zu 
  berücksichtigen.
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
  In
  der
  Entwufsplanung
  werden
  die
  Befunde
  der
  Vorplanung
  konkretisiert.
  Dies 
  beinhaltet
  den
  konstruktiven
  Entwurf
  auf
  Grundlage
  vorläufiger
  statischer 
  Berechnungen
  sowie
  eine
  überschlägige
  Ermittlung
  der
  Betonstahlmengen
  im 
  Stahlbetonbau
  oder
  der
  Stahlmengen
  im
  Stahlbau.
  Auf
  dieser
  Grundlage
  kann
  die 
  Genehmigungsplanung
  des
  Objektplaners
  abgeschlossen
  und
  an
  den 
  Tragwerksplaner
  weitergereicht
  werden,
  der
  dann
  mit
  der
  prüffähig
  dokumentierten 
  statischen
  Berechnung
  sämtlicher
  tragender
  Bauteile
  -
  also
  der
  seinerseits
  zu 
  erstellenden Genehmigungsplanung - beginnen kann.
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Im
  Anschluss
  an
  die
  Entwufsplanung
  kann
  die
  Genehmigungsplanung
  erfolgen. 
  Diese
  wird
  in
  der
  Regel
  unter
  Verwendung
  der
  abgeschlossenen 
  Genehmigungsplanung
  des
  Objektplaners
  erstellt
  und
  betrifft
  im
  Wesentlichen
  das 
  Aufstellen
  der
  prüffähigen
  statischen
  Berechnung
  und
  deren
  Abstimmungen
  mit 
  den
  Prüfungsinstanzen.
  Auch
  Nachweise
  zum
  konstruktiven
  Brandschutz
  und 
  statische
  Nachweise
  an
  nicht
  zum
  Tragwerk
  gehörenden
  Konstruktionen
  wie 
  Fassaden
  müssen
  in
  der
  Regel
  geführt
  werden.
  Die
  Statik
  kann
  daher
  mehrere 
  hundert
  Seiten
  umfassen.
  Abschließend
  werden
  amtlich
  erforderliche
  Unterlagen 
  wie die Baubeginnsanzeige und der Kriterienkatalog bescheinigt.
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
  Die
  Ausführungsplanung
  umfasst
  zur
  Bauausführung
  geeignete
  Pläne
  mit 
  Zeichnungen
  im
  Maßstab
  1:50
  oder
  größer,
  Stücklisten
  zur
  Bestellung
  der
  Baustoffe 
  und
  sonstige
  Pläne
  zur
  Beschreibung
  und
  Errichtung
  des
  Bauwerks.
  Dazu
  zählen
  im 
  Wesentlichen
  Bewehrungspläne
  im
  Stahlbetonbau,
  Konstruktionspläne
  im
  Holz- 
  und Stahlbau, sowie sonstige zur Herstellung des Gewerks erforderliche Pläne.
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Termingerechte
  Baustellenbesuche
  mit
  Kontrolle
  der
  ausgeführten
  Arbeiten
  auf 
  Übereinstimmung mit den Planungen und Protokollierung der Befunde.
 
  
 
 
  Überwachung der Bauausführung
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  •
  
  Analysieren von Bestandsplanungen, ggfs. mit Darstellung in neuen Plänen
  •
  
  Frühzeitiges Veranlassen von erforderlichen Öffnungen im Bestand
  •
  
  Nachrechnung
  und
  Bewertung
  von
  tragenden
  Bauteilen,
  ggfs.
  mit 
  anschließender Planung von Ertüchtigungsmaßnahmen
  •
  
  Planung
  von
  temporären
  oder
  dauerhaften
  Stützungen,
  z.B.
  Deckenabstützung 
  oder abschnittsweise hergestellte Unterfangungen (Pilgerschrittverfahren)
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Vermessen
  und
  dokumentieren
  von
  bestehenden
  Strukturen,
  z.B.
  für
  die 
  anschließende statische Nachrechnung mit Bewertung der Tragfähigkeit.
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  •
  
  Grubenverbau, Trägerbohlwände, Spundwände, Bohrpfahlwände, etc.
  •
  
  Rückverankerungen
  von
  Baugrubenwänden,
  z.B.
  mit
  Mikropfählen
  oder 
  Verpressanker